Motorrad anmelden, ummelden & abmelden: die komplette Anleitung
Motorrad anmelden, ummelden & abmelden: welche Unterlagen du brauchst, was es kostet und wie die Zulassung online über i-Kfz oder vor Ort in wenigen Schritten gelingt.
Marcus Hofer
Gründer & Motorrad-Experte
Ob frisch gekauft, umgezogen oder verkauft – rund um dein Motorrad kommst du an drei Behördengängen nicht vorbei: anmelden, ummelden und abmelden. Die gute Nachricht: Seit der i-Kfz-Reform läuft vieles online, und mit den richtigen Unterlagen ist die Zulassung in wenigen Minuten erledigt. Diese Anleitung (Stand: Juli 2026) zeigt dir Schritt für Schritt, welche Papiere du brauchst, was es kostet und welche Fristen gelten. Wer sein altes Bike ohnehin abgeben möchte, startet direkt beim Motorrad verkaufen.
Anmelden, ummelden, abmelden: kurz erklärt
Drei Vorgänge, die oft verwechselt werden – hier die Unterschiede auf einen Blick:
| Vorgang | Wann nötig | Kern-Unterlagen | Kosten (ca.) |
|---|---|---|---|
| Anmelden (Zulassung) | Neu- oder Gebrauchtfahrzeug erstmals auf dich zulassen | ZB I + II, eVB-Nummer, HU-Nachweis, Ausweis, SEPA | ab ca. 30 € + Schilder |
| Ummelden | Halterwechsel oder Umzug, Fahrzeug bleibt zugelassen | ZB I + II, eVB (bei Halterwechsel), Ausweis, SEPA | ca. 20–30 € |
| Abmelden (Außerbetriebsetzung) | Verkauf, Einlagerung oder Verschrottung | ZB I, Kennzeichen, Ausweis | ab ca. 6,30 € online |
Die Abmeldung behandeln wir hier nur kurz – alle Details, Fallstricke beim Verkauf und die Online-Abmeldung Schritt für Schritt findest du im eigenen Ratgeber Motorrad abmelden.
Motorrad anmelden: Schritt für Schritt
Ein Motorrad "anmelden" heißt offiziell zulassen: Das Fahrzeug bekommt ein Kennzeichen, wird auf dich als Halter eingetragen und darf im Straßenverkehr bewegt werden. Ob fabrikneu oder gebraucht – der Ablauf ähnelt sich, nur bei den Unterlagen gibt es Unterschiede.
eVB-Nummer: ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung
Der wichtigste Startpunkt jeder Anmeldung ist die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese siebenstellige Nummer bekommst du kostenlos von deinem Kfz-Versicherer – online oft in Minuten. Ohne gültige eVB stellt dir keine Zulassungsstelle ein Kennzeichen aus, denn sie belegt, dass ab der Zulassung ein Haftpflichtschutz besteht.
Erstanmeldung eines neuen Motorrads
Bei einem fabrikneuen Motorrad brauchst du:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer deiner Versicherung
- CoC-Papiere (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder die Datenbestätigung des Herstellers – die bekommst du beim Kauf vom Händler
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Eine Hauptuntersuchung ist bei einem Neufahrzeug nicht nötig, sie gilt als frisch. Nach der Zulassung erhältst du Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie das gestempelte Kennzeichen.
Anmeldung einer gebrauchten Maschine
Bei einem Gebrauchten kommen die Fahrzeugpapiere des Vorbesitzers ins Spiel:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- gültiger HU-Nachweis (TÜV-/Dekra-Bericht)
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Personalausweis
- die bisherigen Kennzeichen, falls du sie mitnehmen möchtest
Kaufst du privat, gehören diese Papiere zur Übergabe. Damit bei der Besichtigung nichts fehlt, hilft dir die Checkliste zum Gebrauchtkauf.
Klein- und Leichtkrafträder (Mofa, Moped, 125er)
Nicht jedes Zweirad durchläuft das volle Zulassungsverfahren. Mofas, Mopeds und Roller bis 50 cm³ fahren mit einem Versicherungskennzeichen, das du direkt beim Versicherer bekommst – ganz ohne Zulassungsstelle. Es gilt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres und wird dann erneuert. Leichtkrafträder der Klasse 125 ccm (A1) dagegen werden regulär zugelassen wie ein großes Motorrad.
Anmeldung im Auftrag (mit Vollmacht)
Keine Zeit für den Behördengang? Du kannst jemanden bevollmächtigen. Nötig sind eine formlose Vollmacht, dein Personalausweis (Original oder Kopie) sowie alle Fahrzeugunterlagen. Auch gewerbliche Zulassungsdienste übernehmen den Gang gegen Gebühr.
Was kostet die Anmeldung?
Die reine Zulassung kostet je nach Behörde rund 30 Euro. Hinzu kommen die Kennzeichenschilder (ca. 20–35 Euro) und – falls gewünscht – ein Wunschkennzeichen (Reservierung ca. 10–13 Euro). Ein Motorrad hat nur ein Heckkennzeichen, daher fällt das Schild günstiger aus als beim Auto.
Motorrad ummelden: Fristen, Unterlagen & Kosten
Wann muss ich mein Motorrad ummelden?
Ummelden musst du in zwei Fällen: Du kaufst ein Motorrad (Halterwechsel) oder du ziehst um (neue Adresse, eventuell neuer Zulassungsbezirk). Das Fahrzeug bleibt dabei zugelassen und fahrbereit.
Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- gültiger HU-Nachweis
- Personalausweis
- bei Halterwechsel: eVB-Nummer des neuen Halters und SEPA-Mandat
- die bisherigen Kennzeichen
Seit 2015 darfst du dein Kennzeichen bundesweit mitnehmen – auch beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Das spart die Kosten für neue Schilder.
Was kostet das Ummelden?
Ohne neues Kennzeichen liegst du bei ca. 20–30 Euro. Kommt ein neues Schild dazu (etwa bei Bezirkswechsel ohne Kennzeichenmitnahme), rechne die Schilderkosten hinzu. Eine starre Tagesfrist gibt es nicht, die Ummeldung sollte aber unverzüglich erfolgen – sonst droht ein Verwarnungsgeld.
Motorrad abmelden: kurz erklärt
Beim Verkauf, am Saisonende oder vor der Verschrottung wird das Motorrad außer Betrieb gesetzt – umgangssprachlich abgemeldet. Das geht seit September 2023 online über i-Kfz in rund zehn Minuten und ab ca. 6,30 Euro; Kfz-Steuer und Versicherung enden dann automatisch. Weil beim Verkauf einige Fallstricke lauern (Haftung, Kurzzeitkennzeichen, Kaufvertrag), haben wir das ausführlich in einem eigenen Beitrag erklärt: Motorrad abmelden – online, Kosten & alle Unterlagen.
Motorrad online zulassen über i-Kfz
Mit der i-Kfz-Reform (Stufe 4, seit September 2023) lassen sich An-, Um-, Ab- und Wiederzulassung komplett online erledigen – und zwar ohne eID. Es genügen die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter den Stempelplaketten der Kennzeichen. Voraussetzung ist, dass Fahrzeug und Kennzeichen die seit 2015 vergebenen Codes besitzen. Neue Kennzeichen und Plaketten kommen anschließend per Post. Wie die digitale Abwicklung beim Halterwechsel im Detail läuft, liest du im Ratgeber zum digitalen Gebrauchtkauf 2026.
Bei der Zulassungsstelle – mit und ohne Vollmacht
Ältere Papiere ohne Sicherheitscode, ein Wunschkennzeichen mit Sonderwünschen oder ein gleichzeitiger Halter- und Kennzeichenwechsel gehen oft nur vor Ort. Vereinbare vorab einen Termin und bring alle Unterlagen mit – und wenn du für jemand anderen erledigst, eine Vollmacht plus dessen Ausweis(kopie).
Darf ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?
Nein. Ein nicht zugelassenes Motorrad darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Für die Fahrt zur Zulassungsstelle, zum TÜV oder zum Käufer brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen (gültig maximal fünf Tage) mit eigener Kurzzeitversicherung.
Checklisten: Anmelden & Ummelden auf einen Blick
Zum Abhaken – so hast du bei der Zulassungsstelle alles dabei.
Checkliste Motorrad anmelden (Gebraucht):
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- gültiger HU-Nachweis
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichen (bei Mitnahme)
Checkliste Motorrad ummelden:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- gültiger HU-Nachweis
- eVB-Nummer (bei Halterwechsel)
- SEPA-Lastschriftmandat
- bisherige Kennzeichen
Motorrad zulassen – und dann verkaufen?
Du meldest dein altes Motorrad ab, weil ein neues kommt? Dann muss die alte Maschine nicht in der Garage verstauben. Über MotoBuy bekommst du eine unverbindliche Bewertung, und geprüfte Händler aus unserem Netzwerk übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung – inklusive Abmeldung und Abholung. Was du für einen reibungslosen Verkauf vorbereitest, steht in der Checkliste zum Motorrad verkaufen; für die Übergabe sichert dich ein sauberer Kaufvertrag ab.
Häufige Fragen
Was kostet es, ein Motorrad anzumelden? Die reine Zulassung kostet je nach Behörde rund 30 Euro. Dazu kommen die Kennzeichenschilder (ca. 20–35 Euro) und – wenn du möchtest – ein Wunschkennzeichen (Reservierung ca. 10–13 Euro). Ein Motorrad braucht nur ein Heckschild, daher bleibt es günstiger als beim Auto.
Kann ich mein Motorrad online anmelden? Ja. Seit der i-Kfz-Stufe 4 (September 2023) sind An-, Um- und Abmeldung online möglich – ohne eID, allein über die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter den Kennzeichen-Plaketten. Voraussetzung sind die seit 2015 vergebenen Codes. Kennzeichen und Plaketten kommen anschließend per Post.
Brauche ich die eVB-Nummer auch beim Ummelden? Bei einem Halterwechsel ja, denn der neue Halter schließt eine eigene Versicherung ab und weist sie über die eVB-Nummer nach. Beim reinen Umzug ohne Halterwechsel läuft dein bestehender Vertrag weiter – eine neue eVB ist dann in der Regel nicht nötig.
Kann ich mein Motorrad ohne TÜV anmelden? Für die Zulassung eines gebrauchten Motorrads ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) Pflicht. Ist der TÜV abgelaufen, musst du ihn vor der Anmeldung nachholen. Bei einem fabrikneuen Motorrad gilt die HU als frisch, ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Motorrad anmelden mit Wunschkennzeichen – was muss ich beachten? Das Wunschkennzeichen kannst du vorab online bei deiner Zulassungsbehörde reservieren (Gebühr ca. 10–13 Euro). Den Reservierungscode bringst du zur Anmeldung mit oder gibst ihn im i-Kfz-Portal an. Verfügbar ist nur, was noch nicht vergeben ist – frühzeitig prüfen lohnt sich.
Wie schnell muss ich ein gekauftes Motorrad ummelden? Eine starre gesetzliche Tagesfrist gibt es nicht, die Ummeldung muss aber unverzüglich – also zeitnah nach dem Kauf – erfolgen. Bis dahin läuft das Fahrzeug auf den Voreigentümer; kläre deshalb im Kaufvertrag eindeutig, wer ab wann verantwortlich ist.
Fazit
Ob anmelden, ummelden oder abmelden – mit den richtigen Unterlagen ist die Motorrad-Zulassung 2026 unkompliziert. Der Schlüssel ist die eVB-Nummer, dazu die Fahrzeugpapiere, ein gültiger HU-Nachweis und das SEPA-Mandat. Vieles läuft dank i-Kfz online in wenigen Minuten; nur Sonderfälle führen noch an die Zulassungsstelle. Und wenn beim Fahrzeugwechsel ein Bike übrig bleibt: einfach bewerten lassen und verkaufen, statt es abzumelden und stehen zu lassen.
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