Entdrosselte Enduro: Was bedeutet das für meine KTM 300 EXC?
Das KBA prüft Vorwürfe gegen KTM, Husqvarna und GasGas: gedrosselt zugelassen, beim Händler entdrosselt. Was das rechtlich für Halter und Gebrauchtkäufer bedeutet.
Marcus Hofer
Gründer & Motorrad-Experte
Seit Ende Mai 2026 prüft das Kraftfahrt-Bundesamt Vorwürfe gegen KTM, Husqvarna und GasGas: Sport-Enduros sollen gedrosselt typgenehmigt, aber beim Händler wieder entdrosselt werden – die Papiere bleiben dabei die der gedrosselten Version. Entschieden ist bislang nichts. Für dich als Halter oder Gebrauchtkäufer ist die entscheidende Nachricht trotzdem eine andere: Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist die Rechtslage für ein tatsächlich entdrosseltes Motorrad eindeutig – und sie kann teuer werden. Der gefährlichste Punkt betrifft A1- und A2-Fahrer, für die daraus eine Straftat wird. (Stand: Juli 2026)
Was wird KTM vorgeworfen?
Die Deutsche Umwelthilfe hat am 8. Juni 2026 beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt, gegen die KTM-Gruppe vorzugehen. Grundlage ist eine Recherche mehrerer europäischer Medien gemeinsam mit der Organisation Climate Whistleblowers, für die verdeckte Händlerbesuche in mehreren Ländern durchgeführt wurden.
Der Vorwurf in Kurzform: Sport-Enduros werden in einer stark gedrosselten Version typgenehmigt und zugelassen. Beim Kauf – so die Recherche – bieten Händler an, die Maschine direkt wieder in den Zustand zu versetzen, für den sie eigentlich gebaut wurde. Die Zulassungsbescheinigung weist danach weiter die gedrosselten Werte aus.
Für ein Prüffahrzeug, eine KTM 300 EXC TPI, wurden die Abgas- und Geräuschwerte im entdrosselten Zustand gemessen. Die Ergebnisse: Kohlenwasserstoffe und Stickoxide sowie Kohlenmonoxid jeweils mehr als das Zwanzigfache der Grenzwerte, ein Standgeräusch von bis zu 111,6 dB, und ein Katalysator, der messtechnisch nicht mehr nachweisbar war.
Zu den Zahlen, die durch die Medien gehen: Häufig liest man „15 PS laut Papieren, 50 PS in Wirklichkeit". Beide Werte sind ungenau. Das Übereinstimmungszertifikat des geprüften Fahrzeugs nennt 9,8 kW bei 4.500/min, also rund 13 PS. Für den entdrosselten Zustand existiert schlicht keine offizielle Leistungsangabe – belegt ist nur die Größenordnung „etwa dreifache Leistung". Wer mit den gerundeten Zahlen argumentiert, argumentiert auf dünnem Eis.
Hat das Kraftfahrt-Bundesamt schon entschieden?
Nein. Die Umwelthilfe hatte dem KBA eine Frist bis zum 8. Juli 2026 gesetzt. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen. Stand Ende Juli 2026 gibt es:
- keine Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts
- keine entzogene Typgenehmigung
- keinen Rückruf
- keine öffentliche Zwischenbilanz der Behörde
Die letzte bekannte Äußerung des KBA stammt von Ende Mai 2026 und besagt sinngemäß, man gehe den Hinweisen aktiv nach; bei bestätigten Verstößen würden Maßnahmen gegen die beteiligten Wirtschaftsakteure eingeleitet. Das Amt führt dazu Prüfungen an Bestandsfahrzeugen durch.
Wichtig für die Einordnung: Sollte sich herausstellen, dass die Maschinen im Auslieferungszustand regelkonform sind, endet das Verfahren ohne Sanktion gegen den Hersteller. Die Frage, was der Händler oder der Käufer danach damit macht, ist rechtlich eine andere Baustelle – und genau darum geht es in diesem Beitrag.
Welche Modelle sind betroffen?
Eine offizielle Liste gibt es nicht. Der Untersuchungsbericht selbst benennt namentlich sechs Modelle, alle von KTM:
- KTM 250 EXC und 300 EXC (Zweitakt)
- KTM 250 EXC-F, 350 EXC-F, 450 EXC-F und 500 EXC-F (Viertakt)
Husqvarna und GasGas tauchen im Primärbericht nur pauschal als Konzernmarken auf, nicht modellscharf. Einzelne Fachmedien nennen zusätzlich Husqvarna TE 150/250/300 und FE 250/350/450/501 sowie die GasGas-EC-Reihe – für diese Erweiterung fehlt allerdings der Primärbeleg.
Ebenfalls im Umlauf sind die Zahlen „32 Modelle" und „bis zu 25.000 Maschinen". Das sind Angaben der Deutschen Umwelthilfe, deren Berechnungsgrundlage nicht offengelegt wurde; andere Schätzungen liegen zwischen 12.000 und 27.000. Belastbar ist nur: Der Industrie-Verband Motorrad zählte für 2024 rund 4.261 Neuzulassungen von Sport-EXC-Modellen in Deutschland.
Nicht betroffen sind die straßenzugelassenen Baureihen mit voller Typgenehmigung – also etwa die KTM 690 SMC R, die 690 Enduro sowie sämtliche Adventure-Modelle.
Was wird beim Entdrosseln technisch verändert?
Der Untersuchungsbericht beschreibt einen fünfstufigen Ablauf:
- Der werkseitige Ansaugdrossel-Einsatz wird gegen einen offenen Luftfilterkäfig getauscht
- Die Lambdasonde wird entfernt – damit entfällt die Gemischregelung
- Der Katalysator wird ausgebaut oder gegen ein durchlässigeres Bauteil ersetzt
- Leitungen der Abgasnachbehandlung werden entfernt
- Das Steuergerät wird mit herstellereigener Software umprogrammiert
Am Prüffahrzeug wurden abweichendes Ansaugsystem, abweichendes Abgassystem und abweichendes Steuergeräte-Mapping festgestellt. Die Originalteile lagen dem Motorrad samt Papieren bei.
Ein Detail, das für dich praktisch wichtig ist: Die Steuergerätesoftware kann der Nutzer laut Händlerangaben nicht selbst zurückspielen. Ein vollständiger Rückbau ist ohne Werkstatt also nicht machbar.
Erlischt die Betriebserlaubnis?
Ja – bei einer nicht eingetragenen Entdrosselung mit hoher Wahrscheinlichkeit. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nennt in § 19 Absatz 2 drei Auslöser, von denen einer hier klar greift:
| Auslöser | Trifft zu? |
|---|---|
| Die genehmigte Fahrzeugart wird geändert | nein – ein Kraftrad bleibt ein Kraftrad |
| Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten | umstritten – der BGH verlangt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, nicht nur die theoretische Möglichkeit |
| Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich | ja – und das ist hier der entscheidende Punkt |
Genau deshalb ist die Diskussion über die Leistungssteigerung eigentlich nebensächlich: Über die Abgas- und Geräuschwerte greift der dritte Tatbestand ohnehin, und der genügt allein.
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, darf das Motorrad nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Erlaubt bleiben nur Fahrten, die unmittelbar dazu dienen, eine neue Betriebserlaubnis zu erlangen – also etwa der Weg zur Prüfstelle. Wer Änderungen an der Nennleistung vornimmt, muss das außerdem der Zulassungsbehörde mitteilen.
Eine Faustregel aus der Praxis: Bis etwa 10 % Leistungssteigerung gilt eine Änderung als unkritisch – aber nur, solange Abgas- und Geräuschverhalten unverändert bleiben. Das ist hier gerade nicht der Fall.
Was droht mir konkret?
Bußgelder und Punkte
| Tatbestand | Betrag | Punkte |
|---|---|---|
| Fahrer: Betrieb trotz erloschener Betriebserlaubnis (Grundfall) | 50 € | – |
| … zusätzlich Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 90 € | 1 |
| … zusätzlich Umwelt wesentlich beeinträchtigt | 90 € | keine |
| Halter: Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 135 € | 1 |
Im vorliegenden Fall ist die Abgasüberschreitung der Kern – es greift also die Umwelt-Variante mit 90 Euro ohne Punkt. Bemerkenswert: Der Halter zahlt mit 135 Euro mehr als der Fahrer, und beide können nebeneinander belangt werden.
Achtung bei älteren Ratgebern: Häufig liest man „90 Euro und drei Punkte". Das stammt aus dem Punktesystem vor Mai 2014 und ist heute falsch.
Bei einer Polizeikontrolle kommt praktisch hinzu: Untersagung der Weiterfahrt, unter Umständen Sicherstellung des Motorrads.
Der schärfste Punkt: A1- und A2-Fahrer begehen eine Straftat
Das wird in der Berichterstattung meist übersehen, ist aber die mit Abstand ernsteste Konsequenz. Steht in deiner Zulassungsbescheinigung eine Nennleistung an der A1-Grenze von 11 kW und leistet die Maschine real ein Vielfaches davon, fährst du außerhalb deiner Fahrerlaubnisklasse.
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz – eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten
- Einziehung des Motorrads ist möglich
- der Halter, der die Fahrt zulässt, macht sich ebenfalls strafbar
Wer die offene Klasse A besitzt, ist von diesem Punkt nicht betroffen. Für alle anderen ist es das entscheidende Argument, den tatsächlichen Zustand der Maschine zu kennen.
Was passiert bei einem Unfall?
Kommt bei einem Unfall jemand zu Schaden, begründet eine illegale Leistungssteigerung den Fahrlässigkeitsvorwurf. Im Raum stehen dann fahrlässige Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis drei Jahre) oder – im schlimmsten Fall – fahrlässige Tötung (bis fünf Jahre).
Wie ist es mit der Versicherung?
Hier kursiert besonders viel Halbwissen. Die beiden Sparten muss man trennen.
Haftpflicht: Der Unfallgegner bekommt sein Geld in jedem Fall – die Versicherung kann sich gegenüber Dritten nicht auf Leistungsfreiheit berufen. Sie kann sich das Geld allerdings bei dir zurückholen. Dieser Regress ist gesetzlich auf höchstens 5.000 Euro begrenzt, bei zusätzlicher Verletzung von Aufklärungspflichten kommen maximal 2.500 Euro dazu.
Aussagen wie „Sie haften unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen" sind für die Haftpflicht schlicht falsch. Genauso falsch ist die verbreitete Behauptung, mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis entfalle automatisch der Versicherungsschutz – der Haftpflichtvertrag läuft weiter.
Kasko – hier liegt das echte Geldrisiko: Die Rechtsprechung ist uneinheitlich.
- Das OLG Naumburg entschied 2014 in einem Fall, der eine KTM SX-F 250 betraf – als 5-kW-Version zugelassen, tatsächlich auf 29 kW zurückgebaut: Der Kaskovertrag sei von Anfang an nichtig, nach einem Diebstahl gab es keinen Ersatz.
- Das OLG Celle sah es 2023 anders und hielt einen Kaskovertrag nicht allein deshalb für nichtig, weil das Fahrzeug objektiv nicht zulassungsfähig war.
Unabhängig davon kann eine Gefahrerhöhung zu einer Leistungskürzung bis auf null führen. Im Ergebnis: Verlassen kann man sich auf den Kaskoschutz nicht. Wie du deinen Versicherungsschutz grundsätzlich aufstellst, haben wir im Ratgeber Motorrad versichern ausführlich beschrieben.
Und die Kfz-Steuer?
Kein Thema. Krafträder werden in Deutschland nach Hubraum besteuert – 1,84 Euro je angefangene 25 cm³ –, nicht nach Leistung. Eine KTM 300 EXC mit 293 cm³ kostet damit rund 22 Euro im Jahr, vor wie nach einer Entdrosselung. Ein Steuerschaden entsteht nicht, eine Steuerverkürzung liegt nicht vor.
Die einzige Ausnahme betrifft Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW, die bei Entdrosselung ihre Vergünstigung verlieren. Für Enduros ab 250 cm³ spielt das keine Rolle.
Worauf muss ich beim Gebrauchtkauf achten?
Das ist der praktisch wichtigste Teil – denn öffentlich-rechtlich haftet immer der Halter beziehungsweise Fahrer, nicht der Händler, der entdrosselt hat. Bußgeld, Punkte und Betriebsuntersagung treffen dich.
Schritt 1: Die Papiere lesen
| Feld in der Zulassungsbescheinigung Teil I | Bedeutung |
|---|---|
| P.1 | Hubraum in cm³ |
| P.2 | Nennleistung in kW – mal 1,36 ergibt PS |
| P.4 | Nenndrehzahl |
| 22 | Bemerkungen – hier stehen eingetragene Änderungen |
Steht bei einer 250er- oder 300er-Sport-Enduro in Feld P.2 ein einstelliger oder niedriger zweistelliger kW-Wert, ist das der normale homologierte Zustand. Genau bei diesen Fahrzeugen musst du prüfen, ob dieser Zustand noch besteht.
Schritt 2: Die Technik prüfen
- Ist der Ansaug-Drosselring vorhanden?
- Ist der Katalysator verbaut, die Lambdasonde angeschlossen?
- Trägt der Endschalldämpfer ein gültiges E-Zeichen?
- Lass dir die Originalteile zeigen – sie werden mit dem Motorrad ausgeliefert. Fehlen sie, ist das ein starkes Indiz, und für einen Rückbau brauchst du sie ohnehin.
- Prüfstandsmessung: Die einzige Methode, die eine rein elektronische Entdrosselung sicher nachweist. Der HU-Prüfer misst die Leistung nicht routinemäßig.
Schritt 3: Den Kaufvertrag nutzen
Nimm die Nennleistung ausdrücklich als vereinbarte Beschaffenheit auf – etwa: „entspricht der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld P.2; es wurde keine Leistungssteigerung vorgenommen". Damit sicherst du dir die Grundlage für einen späteren Rücktritt.
Deine Rechte gegenüber einem gewerblichen Verkäufer, wenn sich später herausstellt, dass die Maschine nicht dem entspricht:
| Anspruch | Kurz erklärt |
|---|---|
| Nacherfüllung | Rückbau in den eingetragenen Zustand |
| Rücktritt | Der BGH sieht eine erloschene Betriebserlaubnis regelmäßig als erheblichen Mangel |
| Minderung / Schadensersatz | inklusive gezahlter Bußgelder als Mangelfolgeschaden |
| Anfechtung wegen arglistiger Täuschung | ein Jahr Frist ab Entdeckung; ein Gewährleistungsausschluss greift dann nicht |
Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag. Beim Kauf vom Händler gilt eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr. Was du beim Gebrauchtkauf sonst prüfen solltest, steht in unserer Checkliste für den Gebrauchtkauf.
Was sagt KTM dazu?
Die PIERER Mobility AG hat am 27. Mai 2026 Stellung genommen. Die Kernaussagen:
- Alle Enduro-Modelle von KTM, Husqvarna und GASGAS verließen das Werk ausschließlich im homologierten, straßenzugelassenen Zustand
- Enduros seien Sportmaschinen, die in diesem Auslieferungszustand auch auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen
- Die straßenzugelassene Auslieferung sei nach dem Reglement des Motorrad-Weltverbands für die Wettbewerbsteilnahme erforderlich – und branchenüblich, nicht KTM-spezifisch
- Autorisierte Händler dürften die Maschinen nach dem Kauf auf Kundenwunsch für den Offroad-Einsatz umbauen; Käufer würden darüber informiert, dass die Straßenzulassung bei einem Umbau für den Wettbewerbseinsatz erlischt
- Die europäischen Enduro-Modelle machten rund 3 % des weltweiten Konzernabsatzes aus
Nicht adressiert hat die Stellungnahme die Kernbeobachtung der verdeckten Recherche: dass Verkaufspersonal die Entdrosselung aktiv empfohlen und die Straßenzulassung als Formalität bezeichnet haben soll.
Wie ordnen Fachmedien den Vorwurf ein?
Ein Teil der Fachpresse widerspricht der Skandal-Erzählung deutlich – das gehört zu einem fairen Bild dazu. Die Argumente:
- Die Werksdrosselung sei kein Trick, sondern die einzige Möglichkeit, einen leichten Zweitakt-Sportmotor überhaupt straßenzulassungsfähig zu machen. Das Problem liege eher im Regelwerk als beim Hersteller.
- Die Messwerte stammen von einem Zweitakter, wurden aber auf die überwiegend viertaktige EXC-F-Palette verallgemeinert.
- Die juristische Konstruktion einer Beihilfe des Herstellers zu Handlungen des Händlers sei angreifbar.
Was solltest du jetzt tun?
Die nüchterne Zusammenfassung: Es ist nichts entschieden. Wer heute eine KTM-, Husqvarna- oder GasGas-Enduro fährt, hat kein behördlich festgestelltes Problem. Zwei Dinge sind trotzdem sinnvoll:
- Prüfe den tatsächlichen Zustand deiner Maschine und gleiche ihn mit Feld P.2 deiner Papiere ab. Weicht er ab, kennst du jetzt die Risiken – vom Bußgeld bis zur Straftat bei A1/A2.
- Beim Gebrauchtkauf: nachfragen, prüfen, schriftlich absichern. Die Originalteile gehören zum Fahrzeug. Fehlen sie, verhandle oder lass es.
Aktuelle Enduro-Angebote findest du im MotoBuy-Marktplatz und in der Kategorie Enduro & Offroad, einen Überblick über die Klasse gibt unser Ratgeber zur besten Enduro. Wie sich die Lage bei KTM insgesamt entwickelt hat, liest du in KTM nach der Bajaj-Übernahme.
Zur Einordnung: Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn es bei dir konkret wird – etwa nach einer Kontrolle oder einem Unfall –, sprich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.


